
Schuldbeitritt und Bürgschaft stimmen darin überein, dass sie dem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit einen Anspruch gegen einen Mithaftenden verschaffen. In dogmatischer Hinsicht bestehen jedoch grundlegende Unterschiede: Während der Bürge für eine `fremde` Schuld akzessorisch haftet, begründet die kumulative Schuldübernahme eine `ei...
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